Chronik 90 Jahre Landesverband

42 alter Observanz (örtlich begrenztes Gewohnheits- recht) und auf Befehl mit der Muskete zu stellen habe, und zwar im roten Wollhemd oder im blauen Rock, nicht in einem “zwilchenen Schopen“. Den Korporälen wurde ausdrücklich befohlen, niemand auf der Liste und im Dienst zu übersehen und jedermann gleich zu behandeln, er sei, wer er wolle. Am 19. Juni 1801 begann man mit einer Kollekte zur Aufstellung einer “Bürgerlichen Milider-Dirkischen Musik“, die mit Instrumenten und roten Unifor- men ausgestattet werden sollte. Weitere Samm- lungen erfolgten 1804 und 1805. 1809 wurde das Bürgermilitär neu organisiert. Das Corps sollte sich danach aus 40-60 Freiwilligen zusammensetzen. Die Uniform bestand aus langen weißen, leinenen Hosen und Gamaschen, einem weiß ausgeschla- genen blauen Janker, roten Epauletten und einem Tschako. Exerzieren, Paradieren, Feierabend zu bieten in den Wirtshäusern sowie Arretieren wa- ren die Aufgaben der Soldaten. Am 23. Juni 1816, dem Herz-Jesu-Fest, weihte das Bürgerbataillon von Hüfingen mit großer Feierlich- keit seine neue Fahne, worauf die Soldaten schwo- ren, allzeit getreu zu dienen. Bei der Hochzeit des Fürsten Karl Egon mit der Prinzessin Amalia Christina Carolina von Baden im Jahre 1818 und 1830 beim Besuch des Großherzogs Leopold mit Gemahlin in Donaueschingen hatte die Bürgerwehr zwei bedeutende Auftritte, und sie erhielt von der Fürstin eine neue Fahne. Im Jahre 1836 wurde ein Brand Piquet (Brandpikett) ein- gerichtet. Mit Wirkung vom 29. August 1837 gab sich das Hüfinger Bürgerkorps noch einmal eine neue Satzung. ln ihr ist der Zweck des Corps so beschrieben: „Der Zweck des Bürgermilitär-Corps der Stadt Hüfingen besteht darin: zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kräftig mitzuwirken, zu diesem Zwecke dem Aufgebot der Staatsbehörden Folge zu leisten, ferner bestimmte religiöse und politische Feste durch militärische Parade und Aufzug zu verschönen. Ehre, öffent- liche Ordnung und Bereitwilligkeit zum Schutze des heimischen Herdes sind der Wahlspruch des Corps“. Das Corps verstand sich als freiwilliger Verein unabhängiger Bürger und Bürgersöhne. Dass die politische Lage – insbesondere die Revolu- tionswirren von 1848/49 – das Corps in zwei Lager trennte, ließ die drohende Auflösung wahr werden. Das ehemals so stolze Bürgermilitär musste nun auf Anordnung durch Bürgermeister Häfelin vom 20. November 1848 die Waffen und Uniformen auf dem Rathaus abgeben.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5NDkw